SteuerberaterhaftungJahresabschluss und Veröffentlichung im Bundesanzeiger
| Bei der Veröffentlichung im Bundesanzeiger handelt es sich nicht um einen „Annex“ zum Auftrag an den Steuerberater, den Jahresabschluss zu erstellen (LG Aachen 20.10.15, 10 O 9/15). |
Sachverhalt
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AUSGABE: KP 9/2025, S. 169 · ID: 50328614