Elektronischer RechtsverkehrSo meistern Sie als Doppelberufsträger die neue Kommunikationspflicht mit Finanzämtern
| Mit dem Jahressteuergesetz 2024 vom 5.12.24 (BGBl I 24, Nr. 387, JStG 2024) hat der Gesetzgeber eine folgenreiche Entscheidung getroffen, die insbesondere für Rechtsanwälte mit Steuerberaterzulassung eine erhebliche praktische Herausforderung darstellt. Die Neuregelung des § 87a Abs. 1 S. 2 AO legt fest, dass die Kommunikation mit Finanzbehörden nahezu ausschließlich über das ELSTER-Verfahren bzw. die ERIC-Schnittstelle erfolgen muss. Damit hat sich die Finanzverwaltung einen Sonderweg gesetzlich festschreiben lassen, der im Widerspruch zur bisherigen einheitlichen Digitalisierungsstrategie der öffentlichen Verwaltung steht. |
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AUSGABE: KP 9/2025, S. 156 · ID: 50439829