Elektronischer RechtsverkehrElektronische Kommunikation mit FG gilt für Berater auch in eigenen Angelegenheiten
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
Der BFH hat entschieden, dass auch ein Steuerberater, wenn er sich oder einen Angehörigen nach § 62 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 Nr. 2 FGO vor dem FG vertritt, zur elektronischen Kommunikation i. S. v. § 52d S. 2 FGO verpflichtet ist (statusbezogene Sichtweise; BFH 25.11.25, VIII R 2/25).
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
ID: 50713447
