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Der praktische FallSchwester-GmbH: Nutzung von Verlustvorträgen durch Darlehensgewährung

Abo-Inhalt28.06.20223817 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Bei Schwester-Kapitalgesellschaften laufen die Geschäfte nicht immer gleich gut. Macht eine Gesellschaft Verluste und die andere Gesellschaft erzielt Gewinne, stellt sich schnell die Frage, wie die Verluste steuerlich genutzt werden können. Benötigt die gewinnbringende Gesellschaft für Investitionen Kapital, kann aus der Darlehensgewährung bei geschickter Gestaltung Potenzial zur Verlustverrechnung geschöpft werden. Wie das geht, wird im Folgenden anhand eines Praxisfalls gezeigt. |

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AUSGABE: GStB 7/2022, S. 241 · ID: 48086048

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