Rücklage nach § 6b EStG
Gewinnzuschlag von 6 % wohl verfassungsmäßig
Der Gewinnzuschlag in Höhe von 6 % pro Jahr gemäß § 6b Abs. 7 EStG, der entsteht, wenn der Steuerpflichtige einen Veräußerungsgewinn gemäß § 6b Abs. 1 S. 2 EStG in eine Rücklage gemäß § 6b Abs. 3 S. 1 EStG eingestellt und mangels ...