SteuerrechtVeräußerung eines Einfamilienhauses nach Ehescheidung
Abruf-Nr. 234682
| Veräußert der geschiedene Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner, kann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterfallen (BFH 14.2.23, IX R 11/21, Abruf-Nr. 234682). |
Der Kläger M zog 2015 aus dem im Miteigentum mit seiner Frau stehenden Einfamilienhaus im Zuge der Trennung aus. Die Ehe wurde geschieden. Im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung im Scheidungsverfahren stritten M und F über die Immobilie. 2017 veräußerte der M seinen hälftigen Miteigentumsanteil an die F, nachdem diese mit einer Versteigerung gedroht hatte. Sie nutzte die Immobilie weiterhin mit dem gemeinsamem Kind K zu Wohnzwecken. Das Finanzamt (FA) unterwarf den Gewinn aus der Veräußerung des Miteigentumsanteils der Einkommensteuer (ESt). Die Klage dagegen blieb in allen Instanzen erfolglos.
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AUSGABE: FK 6/2023, S. 91 · ID: 49411834