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Juni 2023

Blitzlicht MandatspraxisVertretung nicht ehelicher Kinder

22.05.20234991 Min. Lesedauer IWW

| Sind Ansprüche des Kindes zwischen den Eltern (Kindesunterhalt) geltend zu machen, kommt es auf die Vertretungsberechtigung an. |

Beispiel

Die Mutter M macht Kindesunterhalt gegen den Vater V für das minderjährige Kind K geltend, verheiratet waren M und V nie. Die M macht die Ansprüche des K im eigenen Namen geltend und nicht als Vertreterin des K. Ist dies so zulässig?

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AUSGABE: FK 6/2023, S. 92 · ID: 49384665

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