BeschwerdeverfahrenBeschwerdegericht: Sachverhaltsaufklärung vs. Verzicht auf Verfahrensschritte
| Im Beschwerdeverfahren steigen die Erfolgsaussichten des Beschwerdeführers, wenn die Tatsachengrundlage sich derart verändert, dass das Beschwerdegericht die Sache neu bewerten muss. Dazu muss das Beschwerdegericht erneut in die Sachaufklärung einsteigen. Es kann aber auch das Verfahren beschleunigt und ohne weitere Sachaufklärung abschließen. Inwieweit der Beschwerdeführer die Verfahrensgestaltung des Beschwerdegerichts beeinflussen kann, zeigt der Beitrag. |
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AUSGABE: FK 6/2023, S. 97 · ID: 49210435