Doppelte Haushaltsführung Schädliche Anmietung einer Wohnung durch den Ehegatten des Arbeitnehmers
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Die Aufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung sind steuerlich bekanntlich als Werbungskosten abziehbar. Unterkunftskosten im Inland sind dabei auf 1.000 EUR pro Monat gedeckelt. Doch Vorsicht: Wer die Kosten geltend macht, muss auch selbst den Mietvertrag über die Zweitwohnung abgeschlossen und die Miete gezahlt haben. Es ist steuerlich schädlich, wenn nicht der Ehegatte, der auswärts arbeitet, den Mietvertrag abgeschlossen hat, sondern der Ehepartner, der zu Hause im Familienheim wohnt – so die klare Botschaft des BFH (9.9.25, VI R 16/23, Abruf-Nr. 250893).
Sachverhalt
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AUSGABE: GStB 1/2026, S. 9 · ID: 50648357