BetreuungsrechtBevollmächtigte Ehefrau hat eigenes Beschwerderecht gegen Kontrollbetreuung
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entscheidung
BGHDer BGH hat entschieden: Die am erstinstanzlichen Verfahren beteiligte Ehefrau des Betroffenen ist berechtigt, im eigenen Namen Beschwerde gegen die Anordnung einer Kontrollbetreuung einzulegen, sofern sie schlüssig behauptet, dass die Entscheidung die Rechte des Betroffenen verletzt.
Sachverhalt
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AUSGABE: FK 5/2026, S. 90 · ID: 50771484
