EinkommensteuerVon der Knappschaft gezahlte, nicht beitragsfinanzierte Witwengeldzahlungen als Ausfluss der ausgeübten Tätigkeit des verstorbenen Ehemanns
| Steht der Anspruch auf Zahlung von Witwengeld im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der ehemaligen Tätigkeit des verstorbenen Ehemanns als Knappschaftszahnarzt, richtet sich die Besteuerung des Witwengeldes nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 24 Nr. 2 EStG und nicht nach § 22 EStG (FG Düsseldorf 10.11.23, 3 K 1608/21 E; Rev. BFH VIII R 34/24, Einspruchsmuster). |
Im Streitfall bejahte das FG einen wirtschaftlichen Zusammenhang bei einer Versorgung aus einem im Jahr 1955 geschlossenen Knappschaftszahnarztvertrag, wobei die Entstehung der Versorgungsanwartschaft – neben dem Erreichen von Mindestbeschäftigungsjahren – dem Grunde nach davon abhängig war, dass der Zahnarzt bis zum Erreichen der Pensionsaltersgrenze als Knappschaftszahnarzt tätig war; eine vorgehende Tätigkeit – von 1934 bis 1955 – war lediglich in die Berechnung des Pensionsdienstalters einbezogen worden.
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