Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. ESA Einspruch aktuell
  3. Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen

Feb. 2022

EinkommensteuerGewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen

Abo-Inhalt23.02.20222342 Min. Lesedauer IWW

| Nach einer aktuellen Entscheidung des FG Baden-Württemberg (11.6.21, 5 K 1996/19; Rev. BFH IX R 27/21, Einspruchsmuster) sind Kryptowährungen als „anderes Wirtschaftsgut“ i. S. v. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG anzusehen, ohne dass es dabei auf die technischen Details der Kryptowährung ankommen soll. Die Veräußerung von Kryptowährungen fällt danach unter den Tatbestand des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Daraus erzielte Gewinne sind also im Ergebnis als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 2 EStG i. V. m. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EStG) zu versteuern. |

Nach Auffassung des FG ist die Besteuerung der Veräußerung von Kryptowährungen im Rahmen des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG auch nicht im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG wegen eines strukturellen Vollzugsdefizits verfassungswidrig.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

ID: 47955041

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2022

Einkommensteuer

An Mieter gezahlte Abfindungen für die vorzeitige Räumung der Wohnungen zum Zweck der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen als anschaffungsnahe Herstellungskosten

ESA
Fachbeitrag
Abo-Inhalt
Seite
09.02.2022
2339 Min. Lesedauer

Häufiger Streitpunkt mit dem FA ist die Abgrenzung zwischen sofort abzugsfähigen Werbungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG, die sich nur über die AfA steuermindernd auswirken. Das FG ...

Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte