Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. ESA Einspruch aktuell
  3. An Mieter gezahlte Abfindungen für die vorzeitige Räumung der Wohnungen zum Zweck der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen als anschaffungsnahe Herstellungskosten

Feb. 2022

EinkommensteuerAn Mieter gezahlte Abfindungen für die vorzeitige Räumung der Wohnungen zum Zweck der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen als anschaffungsnahe Herstellungskosten

Abo-Inhalt09.02.20222339 Min. Lesedauer IWW

| Häufiger Streitpunkt mit dem FA ist die Abgrenzung zwischen sofort abzugsfähigen Werbungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG, die sich nur über die AfA steuermindernd auswirken. Das FG Münster (12.11.21, 4 K 1941/20 F; Rev. BFH IX R 29/21, Einspruchsmuster) ist aktuell der Auffassung, dass nicht nur die Kosten der baulichen Maßnahme im engeren Sinne als Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG anzusehen sind, sondern – parallel zum Herstellungskostenbegriff des § 255 Abs. 2 HGB – auch die damit in engem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden sonstigen Aufwendungen, die durch die Durchführung der Maßnahme veranlasst sind und dieser dienen sollen (etwa die Baumaßnahme vorbereitende Aufwendungen). Dazu können – so das FG – neben Aufwendungen für die Planung der jeweiligen Baumaßnahme auch die Kosten zählen, die für die Entmietung aufgewendet werden. Entscheidend sei der jeweilige Veranlassungszusammenhang der Kosten. Soweit folglich sonstige Kosten aufgewendet werden, um eine Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahme i. S. v. § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG erst durchzuführen, seien diese den anschaffungsnahen Anschaffungskosten zuzuordnen. |

Praxistipp | Wie weit der Begriff der anschaffungsnahen Herstellungskosten geht, klärt nun der BFH im anhängigen Revisionsverfahren. Bis zur Entscheidung des BFH ist Vorsicht geboten, sofern nach Anschaffung umfangreiche Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen und dafür eine Entmietung mit der Zahlung von Abfindungen nötig ist. Mandanten sollten auf die Problematik der möglicherweise nicht sofort abzugsfähigen Abfindungen hingewiesen werden. Wird durch die Höhe der Abfindungen erst die schädliche 15 %-Grenze überschritten, droht auch eine Infizierung der ggf. ansonsten sofort abzugsfähigen übrigen Modernisierungsaufwendungen. In bereits eingetretenen Konfliktfällen bleiben einstweilen der Einspruch und das Hoffen auf eine positive Entscheidung des BFH.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

ID: 47955009

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2022

Einkommensteuer

An Mieter gezahlte Abfindungen für die vorzeitige Räumung der Wohnungen zum Zweck der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen als anschaffungsnahe Herstellungskosten

ESA
Fachbeitrag
Abo-Inhalt
Seite
09.02.2022
2339 Min. Lesedauer

Häufiger Streitpunkt mit dem FA ist die Abgrenzung zwischen sofort abzugsfähigen Werbungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG, die sich nur über die AfA steuermindernd auswirken. Das FG ...

Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte