KörperschaftsteuerDarlehenshingabe an alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als vGA
| Das FG Düsseldorf (3.5.22, 6 K 3388/16 K, F, EFG 22, 1484; Rev. BFH I R 25/22, Einspruchsmuster) hat entschieden, dass bei einer Darlehenshingabe durch eine Gesellschaft an ihren Gesellschafter oder an eine diesem nahestehenden Person bereits zum Zeitpunkt der Darlehenshingabe eine vGA vorliegen kann, wenn es von vornherein an einer Rückzahlungsabsicht fehlt. Hinsichtlich der Frage, ob die Rückzahlungsverpflichtung nicht ernstlich vereinbart worden sei, trage das FA (wie insgesamt für das Vorliegen einer vGA) jedoch die objektive Feststellungslast. |
Die vom FA im Streitfall geltend gemachte Unvollständigkeit des Darlehensvertrags führt danach nicht zwangsläufig zum Rückschluss auf eine vGA, da einzelne Kriterien des Fremdvergleichs nicht als absolute Tatbestandsmerkmale verstanden werden dürfen. Wird im Darlehensvertrag keine Vereinbarung über einen Rückzahlungszeitpunkt getroffen, sei von einer gesetzlichen Kündigungsfrist gem. § 609 BGB auszugehen. Es könne dann nur überprüft werden, ob die gesetzliche Kündigungsfrist die Annahme rechtfertigt, dass der Darlehensvertrag nicht ernstlich gemeint sein könne.
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