ErbschaftsteuerBerücksichtigung von angemessenen Vergütungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft bei der Lohnsumme
| Das FG Münster (14.4.25, 3 K 483/24 F; Rev. BFH II R 28/25, Einspruchsmuster) hat entschieden, dass bei der Ermittlung der maßgebenden jährlichen Lohnsummen (§ 13a Abs. 4 ErbStG) die an die Gesellschafter einer Personengesellschaft im Lohnsummenzeitraum gezahlten Vergütungen grundsätzlich einzubeziehen sind. |
Im zugrunde liegenden Streitfall bestellte eine KG den Komplementär zum Geschäftsführer. Dieser erbte nachfolgend gemeinsam mit einer Miterbin weitere Anteile an der KG. Beide Erben erhielten aufgrund von Anstellungsverträgen im maßgeblichen Lohnsummenzeitraum angemessene Vergütungen für ihre Tätigkeit bei der KG. Vergeblich begehrte die KG beim FG die Einbeziehung dieser Vergütungen bei der Feststellung der Lohnsummen.
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