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Feb. 2024

Anhängige VerfahrenNeu beim BFH anhängige Verfahren (Dezember 2023)

22.12.2023257 Min. Lesedauer IWW

| Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl.|

  • Sonderbetriebsvermögen: Wird zulässig gebildetes gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers bei Veränderung der zunächst vorliegenden Voraussetzungen für die Willkürung zwingend zu Privatvermögen mit der Folge, dass es damit ohne eindeutige Entnahmehandlung des Mitunternehmers zu einer Zwangsentnahme des ursprünglich dem gewillkürten Sonderbetriebsvermögen zugeordneten Wirtschaftsguts kommt? (BFH IV R 20/23)
  • Gewinnerzielungsabsicht bei Freiberuflern: (1) Schließen die für die Einkünfteerzielung nach Rentenbeginn beabsichtigten Umstrukturierungsmaßnahmen, die nicht zur Verbesserung der Ertragslage durchgeführt, sondern der Tätigkeit nach dem Renteneintritt dienen sollen, die Aberkennung der Gewinnerzielungsabsicht aus? Ist die Aberkennung der Gewinnerzielungsabsicht bei wirtschaftlich unbedeutenden Verlusten ausgeschlossen? (2) Ist im Rahmen der Totalgewinnprognose die Altersgrenze als zeitliche Begrenzung des Prognosezeitraums zu berücksichtigen? (3) Sind eine Haupt- und eine Nebentätigkeit, die sich gegenseitig fördern, aber nicht in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zueinander stehen, bei der Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht zusammenzufassen? (BFH VIII R 26/23)
  • Darlehensverlust: Ist bei der Anwendung des § 32d Abs. 2 Nr. 1 S. 1 Buchst. b EStG zu unterscheiden, ob ein Darlehen ausfällt oder zu einem symbolischen Preis veräußert wird, mit der Folge, dass eine Veräußerung zu einem symbolischen Kaufpreis zur Anwendung der Abgeltungsteuer, hingegen das Wertloswerden der Kapitalforderung ohne Veräußerung zur Anwendung der regulären Tarifbesteuerung führt? (BFH VIII R 32/23)
  • Investitionsabzugsbetrag: Auslegung des Tatbestandsmerkmals „Gewinn“ i. S. v. § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG: Ist für die Prüfung der Überschreitung der Gewinngrenze i. S. v. § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG der Steuerbilanzgewinn oder ein um außerbilanzielle Effekte wie nichtabziehbare Betriebsausgaben sowie einkommensteuerfreie Einnahmen korrigierter Gewinn maßgebend? (BFH X R 16/23, X R 17/23)

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