EinkommensteuerAbzugsfähigkeit von Darlehenszinsen aus Gesellschafterdarlehen bei vermögensverwaltender Personengesellschaft
| Gewährt ein Gesellschafter einer vermögensverwaltender Personengesellschaft dieser ein Gesellschafterdarlehen, stellt sich die Frage, ob ein solches Darlehensverhältnis vollständig steuerlich anerkannt werden kann oder nur insoweit, als der Gesellschafter nicht beteiligt ist. Das FG München (18.3.21, 10 K 2756/19, EFG 21, 1524; Rev. BFH I R 19/21, Einspruchsmuster) vertritt hierzu nunmehr die Auffassung, dass eine steuerliche Anerkennung aufgrund der anzustellenden Bruchteilsbetrachtung bei einem Darlehensverhältnis zwischen dem Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft und der Gesellschaft nicht in Betracht kommt, soweit der Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt ist. |
Das FG geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass der Gesellschafter je nach Beteiligungsumfang partiell oder gänzlich ein Darlehen „an sich selbst“ gewährt und damit in diesem Umfang ein steuerlich unbeachtliches „Insichgeschäft“ tätigt.
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