ArzthaftungWelche „besondere“ Aufklärung für „besondere“ Patienten? Gerichte definieren Grenzen
| Der „Normalfall“ für Aufklärungsgespräche im Klinikalltag ist Frau oder Herr Mustermann – der erwachsene deutschsprachige Patient, einsichtsfähig und medizinisch unkundig. Gelten aber höhere Anforderungen bei ausländischen oder gar geringere bei medizinisch vorgebildeten Patienten? Zwei aktuell veröffentlichte Entscheidungen von Oberlandesgerichten (OLG) geben den rechtlichen Rahmen für die klinische Praxis vor. |
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AUSGABE: CB 10/2025, S. 14 · ID: 50517517