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CBChefärzteBrief
Okt. 2025

DelegationIst das Anlegen eines Medikationsplans delegationsfähig?

05.06.20253 Min. LesedauerVon beantwortet von RAin Christiane Dieckmann, Voß.Partner, Münster

| Frage: „Ist es zulässig, dass die Medikation im Krankenhausinformationssystem von der Pflege angelegt (=vorbereitet) und anschließend durch den Arzt mittels Vidierung freigegeben wird? Oder muss der gesamte Prozess zwingend als ärztliche Tätigkeit durchgeführt werden? Beispiel: Bisher wurde bei einer stationären Aufnahme ein ärztlich vidiertes Notaufnahmeprotokoll erstellt, das eine Medikamentenliste enthielt. Dieser Medikamentenplan wurde dann von einer Pflegekraft in das Krankenhausinformationssystem übertragen und anschließend durch den Stationsarzt mittels Vidierung freigegeben (=angeordnet). Dieser Prozess läuft analog zu einem Rezept ab, das durch eine MFA ausgedruckt und anschließend vom Arzt unterschrieben wird. Ist dies nach aktueller Rechtsgrundlage weiterhin möglich?“ |

Antwort: Das Anlegen der Medikation nach Vorgabe des Arztes ist als vorbereitende Tätigkeit grundsätzlich zulässig. Die Freigabe mittels Vidierung oder wie diese auch immer technisch erfolgt, muss durch den Arzt selbst erfolgen. In Ihrem Beispiel mit dem Ausstellen einer Verordnung ist dies ähnlich. Der Ausdruck des Rezeptes erfolgt als vorbereitende Handlung durch das Personal der Krankenhausabteilung, gültig ist dies erst mit der Unterschrift des Arztes. Die hier genutzten Systeme oder Softwareprogramme sollten allerdings so gestaltet sein, dass sie vor Missbrauch schützen und Fehler verhindern, d. h., es muss sichergestellt werden, dass der Patient die Medikamente im Krankenhaus erst erhält, wenn diese durch den Arzt freigegeben wurden.

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AUSGABE: CB 10/2025, S. 1 · ID: 50431201

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