GeburtshilfeStationär geplante, aber ambulant durchgeführte Entbindung darf nach DRG berechnet werden
| Hin und wieder kommt es vor, dass eine Entbindung ursprünglich als stationär geplant ist, tatsächlich aber ambulant durchgeführt wird. In diesem Fall ist fraglich, ob die ambulante Entbindung wie eine stationäre nach der DRG-Fallpauschale O60D berechnet werden darf. Ja, sie darf, sagt das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 20.02.2025, Az. B 1 KR 6/24 R). |
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AUSGABE: CB 10/2025, S. 18 · ID: 50507546