ArbeitsschutzFachgesellschaften liefern Entscheidungshilfen zur Weiterbeschäftigung schwangerer Ärztinnen
| Wird eine angestellte Ärztin schwanger, reagieren viele Arbeitgeber mit einem Beschäftigungsverbot – mit weitreichenden Folgen für die Karriere der werdenden Mutter. Daran hat auch das im Jahr 2018 novellierte Mutterschutzgesetz (MuSchG) nichts geändert. Der Grund dafür, schwangere Ärztinnen aus dem Operationssaal zu verbannen, sind oft fehlende Gefährdungsbeurteilungen. Die Initiative Operieren in der Schwangerschaft (OPidS) unter dem Dach der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) sowie der Berufsverband deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) haben nun jeweils online Entscheidungshilfen für Personalverantwortliche und Infomaterialien für schwangere Ärztinnen veröffentlicht (siehe Aufzählung am Ende des Beitrags). |
Das novellierte MuSchG ist eine Sache, die Realität eine andere
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AUSGABE: CB 4/2024, S. 7 · ID: 49918076