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CBChefärzteBrief
Apr. 2024

OrganspendeOrganspende-Register ist freigeschaltet: Spendewillige können sich ab sofort online registrieren

Abo-Inhalt20.03.2024365 Min. Lesedauer IWW

| Wer im Todesfall eigene Organe bzw. eigenes Gewebe spenden will, kann seinen Willen seit dem 18.03.2024 außer im Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung nun auch digital im Organspende-Register hinterlegen (online unter iww.de/s10546). Das Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) betrieben. Arztpraxen bzw. Entnahmekrankenhäuser können online prüfen, ob eine Person als Spender registriert ist. Das Register erleichtert es Ärztinnen und Ärzten, schnell zu erfahren, ob jemand Organspender ist. Bis zum 01.07.2024 sollen alle Entnahmekrankenhäuser in Deutschland angebunden sein, Gewebeeinrichtungen sollen bis zum 01.01.2025 folgen. |

Bisher waren Krankenhäuser auf den Organspendeausweis angewiesen

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AUSGABE: CB 4/2024, S. 6 · ID: 49966912

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Organspende

Organspende-Register ist freigeschaltet: Spendewillige können sich ab sofort online registrieren

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Fachbeitrag
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Seite 6
20.03.2024
365 Min. Lesedauer

Wer im Todesfall eigene Organe bzw. eigenes Gewebe spenden will, kann seinen Willen seit dem 18.03.2024 außer im Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung nun auch digital im Organspende-Register hinterlegen (online unter

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