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Bundeskabinett beschließt Bürokratieentlastungsverordnung (BEV) Welche Erleichterungen kommen auf Steuerberater und Unternehmen zu?

Abo-Inhalt13.01.20258 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Das Bundeskabinett hat am 4.12.2024 die Bürokratieentlastungsverordnung (BEV) mit den Änderungsmaßgaben beschlossen, von denen der Bundesrat (BR-Drs.483/24 (B)) seine Zustimmung abhängig gemacht hatte. Die Bürokratieentlastungsverordnung (BEV) wurde am 13.12.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. AStW informiert, welche Erleichterungen für Steuerberater und Unternehmen ab 1.1.2025 gelten.

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AUSGABE: AStW 2/2025, S. 141 · ID: 50275505

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