§ 33 EStGVorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung
Aufwendungen für eine Bestattungsvorsorge sind weder außergewöhnlich noch erwachsen sie zwangsläufig und sind daher nicht nach § 33 EStG abziehbar. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AStW 10/2025, S. 737 · ID: 50533072
