Kleine Photovoltaikanlagen Neues Revisionsverfahren möglicherweise zugunsten Ihres Mandanten
Eigentlich müssten Steuerberater bei (neuen) Mandanten nachhaken, ob sie Betreiber einer kleinen Photovoltaikanlage sind, für die die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG greift und ob sie nachträgliche Ausgaben im Zusammenhang mit dieser Anlage hatten. Wenn ja, profitieren Mandanten nämlich von den zahlreichen Revisionsverfahren beim BFH. Auch wenn bei einem Mandanten aktuell eine Betriebsprüfung läuft, sollten noch Anträge auf einen Betriebsausgabenabzug oder nach Beendigung der Betriebsprüfung Einsprüche wegen der laufenden Revisionsverfahren im Zusammenhang mit dem Betreiben einer steuerbefreiten Photovoltaikanlage geprüft werden. |
Neues Revisionsverfahren: Rückwirkende Steuerbefreiung verfassungswidrig?
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AUSGABE: AStW 10/2025, S. 705 · ID: 50533051