Pflege-Pauschbetrag-UpdateLukrativen Pauschalabzug zur Steuerreduzierung nutzen
2021 wurde der Pflege-Pauschbetrag reformiert und verbessert. Dennoch zeigt die Praxis, dass der pauschale Abzugsbetrag oft nicht geltend gemacht wird. Eventuell aus Unkenntnis? Denn es gibt unzählige pflegebedürftige Personen und in der Realität werden viele zumindest teilweise durch die Angehörigen gepflegt. Im Folgenden beleuchten wir den Pflegepauschbetrag und zeigen, wann er abzugsfähig ist. |
Der Abzug von Pflegeaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
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AUSGABE: AStW 10/2025, S. 720 · ID: 50533056