BFH äußert sich Rückstellungen für „künftige“ Wartung
Insbesondere bei Betriebsprüfungen steht die Höhe von Rückstellungen immer wieder im Fokus. Das dürfte sich nach einem aktuellen Urteil des BFH noch verstärken. Denn der BFH hat sich zu Rückstellungen für „künftige“ Wartungen geäußert. Für die Beratungspraxis bedeutet dieses Urteil ebenfalls eine Überprüfung der Vereinbarung zu Wartungen, insbesondere in Leasingverträgen. |
Darum ging es in dem Urteilsfall
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AUSGABE: AStW 10/2025, S. 712 · ID: 50533053