ScheidungsfolgenvereinbarungÜbertragung eines bereits aufgelösten Wohnförderkontos anlässlich des Auszugs aus der gemeinsamen Familienwohnung
Ist der Zulagenberechtigte infolge der Trennung von seiner Ehefrau aus der bisherigen Familienwohnung, für die er einen Altersvorsorge-Eigenheimbetrag verwendet hat, ausgezogen und hat er sich in einer anderen Wohnung als Hauptwohnsitz umgemeldet, so ist sein Wohnförderkonto gem. § 92a Abs. 3 Satz 5 2. Halbs. EStG in diesem Jahr aufzulösen (Auflösungsbetrag). Verlässt der Zulagenberechtigte das von ihm als Hauptwohnung genutzte Förderobjekt, indem er aus ihm auf Dauer angelegt auszieht und er sich für eine an einen anderen Ort gelegene Hauptwohnung meldebehördlich erfassen lässt, verbindet sich damit eine Beendigung der Eigennutzung des vormaligen Förderobjekts. Die Beibehaltung des Förderobjekts als Nebenwohnung zur Kontaktwahrung mit den Kindern kann sich in diesem Zusammenhang nicht zugunsten des Steuerpflichtigen auswirken. |
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AUSGABE: AStW 10/2025, S. 752 · ID: 50533074
