§ 10 EStGSonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten
Nicht als Sonderausgaben abzugsfähige Aufwendungen für sportliche und andere Freizeitbetätigungen liegen vor, wenn die Betätigung organisatorisch, zeitlich und räumlich getrennt von einer Kindertagesstätte, einem Schulhort oder einer ähnlichen Einrichtung stattfindet und dabei nicht die altersbedingt erforderliche Betreuung des Kindes, sondern die Aktivität im Vordergrund steht. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AStW 8/2025, S. 574 · ID: 50477501
