Was seit 1.1.2025 zu beachten istNeuregelungen zu steuerbegünstigten Körperschaften
| Für steuerbegünstigte Körperschaften nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG sind aufgrund des Jahressteuergesetzes 2024 Änderungen in Kraft getreten. Hier ein kurzer Überblick, was seit dem 1.1.2025 zu beachten ist. |
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AUSGABE: AStW 4/2025, S. 270 · ID: 50344886