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FörderprogrammeNeues Programm zur Förderung der Elektromobilität – Für wen gilt es und was ist zu beachten?

Abo-Inhalt10.02.20266 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

Die Bundesregierung unterstützt ab 2026 wieder den Umstieg auf E-Mobilität: Privatpersonen erhalten beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeugs bis zu 6.000 EUR Förderung – rückwirkend ab dem 1.1.2026. Wir informieren Sie im Folgenden, wer profitiert – und wer nicht.

Zuschussprogramm zur Förderung der E-Mobilität bis Ende 2023

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AUSGABE: AStW 3/2026, S. 216 · ID: 50702124

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2026

Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden

Neues BMF-Schreiben zu Erhaltungsaufwendungen bzw. Anschaffungskosten oder anschaffungsnahen Herstellungskosten

AStW
Fachbeitrag
Abo-Inhalt
Seite 169
10.02.2026
6 Min. Lesedauer

Vermieter von privaten und betrieblichen Immobilien sowie Unternehmen, die selbst genutzte Immobilien modernisieren oder instand setzen, erleben steuerlich oftmals eine böse Überraschung. Die Rede ist davon, dass das Finanzamt die bisher als ...

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