UmsatzsteuerNeues Elster-Tool visualisiert E-Rechnungen
Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung gilt grundsätzlich ab 1.1.2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwands für die Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen. Diese gelten allerdings nur für die Pflicht zum Ausstellen einer E-Rechnung und nicht auf der Eingangsseite! |
Keine Übergangsregelungen für Eingangsrechnungen
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AUSGABE: AStW 2/2025, S. 81 · ID: 50275446
