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§ 62 EStGKindergeld für ein im außereuropäischen Ausland studierendes Kind

Abo-Inhalt14.07.20251188 Min. Lesedauer IWW

Für die Beurteilung der Frage, ob ein Kind, das vor Beginn des Auslandsstudiums bereits im Ausland an einer anderen Ausbildungsmaßnahme teilgenommen oder einen Freiwilligendienst abgeleistet und sich während dieser (ersten) Phase des Auslandsaufenthalts zum mehrjährigen Studium im Ausland entschlossen hat, seinen inländischen Wohnsitz in der elterlichen Wohnung beibehält, sind Übergangszeiten zwischen den Auslandsaufenthalten von höchstens vier Monaten wie ausbildungsfreie Zeiten zu behandeln und dem nachfolgenden Studienjahr zuzuordnen (Fortführung der Rechtsprechung, BFH 21.6.23, III R 11/21, 542, BStBl. II 2023, 970).

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AUSGABE: AStW 8/2025, S. 585 · ID: 50477508

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