Neues Urteil bringt KlarheitHandel mit Non-Fungible Token (NFT) und die Umsatzsteuer
Bei einem unternehmerischen, entgeltlichen Handel aus dem Inland mit Non-Fungible Token (NFT) zu digitalen Bilddateien im Rahmen von Kollektionen (sog. NFT Collectibles), bei dem nicht das Sammelobjekt selbst, sondern nur ein Datenbankeintrag auf einer dezentralen Blockchain gehandelt wird, mit dem sich ein Erwerber als „Eigentümer“ des digitalen Guts ausgeben kann, stellen die NFT-Transaktionen keine Lieferungen, sondern sonstige Leistungen dar, welche auf elektronischem Weg erbracht werden. |
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AUSGABE: AStW 10/2025, S. 754 · ID: 50533075
