BundesfinanzministeriumDauerdefizitär betriebene Einrichtungen und die Umsatzsteuer
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 20.1.2026 (III C 2 – S 7106/00069/003/117) eine wichtige Klarstellung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von dauerdefizitär betriebenen Einrichtungen unter gleichzeitiger Gewährung öffentlicher Zuschüsse veröffentlicht. Das Schreiben setzt die EuGH- und BFH-Rechtsprechung um, wonach Zuschüsse nur bei direktem Leistungsbezug Entgelt sind. Andernfalls fehlt die Unternehmereigenschaft. Eine Nichtbeanstandungsregelung gilt bis zum 31.12.2027.
Hintergrund des BMF-Schreibens
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AUSGABE: AStW 4/2026, S. 233 · ID: 50775155
