§ 15 UStGBei Mieterstrom Vorsteuerabzug aus einer Photovoltaik-Anlage
| Die Lieferung von Mieterstrom stellt keine unselbstständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung, sondern eine selbstständige Hauptleistung dar. Daraus folgt, dass der Vermieter bei Anschaffung einer PV-Anlage zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AStW 5/2025, S. 363 · ID: 50382361