KassenabrechnungBewertungsausschuss beschließt Neuregelung der BEMA-Nr. 13 nach Amalgamverbot
| Zum 01.01.2025 kommt das EU-weite Amalgamverbot (AAZ 08/2024, Seite 5 f.) Wie die KZBV per Rundschreiben mitteilt (online iww.de/s11800), hat der Bewertungsausschuss die Versorgung mit Füllungen neu geregelt. Die zugehörige BEMA-Nr. 13 wurde leicht aufgewertet, einzelne Unterpositionen wurden gestrichen. Zur Umsetzung informiert AAZ in einem Folgebeitrag. |
Diese Änderungen sind vorgesehen |
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AUSGABE: AAZ 11/2024, S. 1 · ID: 50198183
