KinderzahnheilkundeZahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (FU1/2) – das ändert sich im BEMA zum 01.01.2026
Abo-Inhalt09.12.2025242 Min. Lesedauer IWW
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| Nach der Änderung der Kinder-Richtlinie und der zahnärztlichen Früherkennungs-Richtlinie FU-RL im Mai 2025 (wir berichteten in AAZ 07/2025, Seite 2 ff.) hat der Bewertungsausschuss (BewA) am 29.10.2025 nun auch die Änderungen der Gebührenpositionen FU1 und FU2 im BEMA beschlossen. Darüber informierte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) per Rundschreiben vom 05.11.2025 (online unter iww.de/s14722). Da die Änderungen zum 01.01.2026 wirksam werden, besteht – entgegen der ursprünglichen Ankündigung – nun doch Eile in der Umsetzung bei allen Beteiligten.
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AUSGABE: AAZ 12/2025, S. 4 · ID: 50619138