BeratungKann auch eine Beratung per E-Mail oder SMS als fernmündliche Beratung abgerechnet werden?
| Frage: „Ich beziehe mich auf Ihren Beitrag in AAZ 07/2019, Seite 6. Ist die darin enthaltene Aussage, wonach neben Telefonaten auch E-Mails und SMS als fernmündliche Beratungen gelten, immer noch gültig oder wurde das ggf. zwischenzeitlich korrigiert? An welcher Stelle in den Vertragswerken kann ich diese Regelung nachlesen?“ |
Antwort: Für die Berechnung der BEMA-Nr. Ä1 per SMS oder E-Mail findet sich im BEMA keine Abrechnungsmöglichkeit. Weder Daisy, Liebold Raff Wissing noch KZVen haben diesbezüglich Infos, auch nicht im Internet.
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AUSGABE: AAZ 11/2024, S. 2 · ID: 50097346