GOÄWie ist das telemetrische Monitoring von selbst gemessenen Blutdruckwerten abzurechnen?
| Frage: „Welche Gebührenziffer aus der GOÄ kommt für die Abrechnung eines telemetrischen Monitorings von selbst gemessenen Blutdruckwerten in Betracht?“ |
Antwort: Im Grunde gibt es hierfür keine Leistungsziffer. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat Abrechnungsempfehlungen und analoge Bewertungen im Rahmen der Telemedizin veröffentlicht (beim Deutschen Ärzteblatt online unter iww.de/s7616). Daraus kommen ggf. die nachstehenden Leistungen bei bestimmten Fallkonstellationen infrage:
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AAA 3/2023, S. 1 · ID: 49222063
