COVID-19-SonderregelungenEnde der Coronavirus-Testverordnung: Folgerungen für die Arztpraxis
| Die Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums ist am 28.02.2023 ausgelaufen! Dieser Beitrag informiert über die Konsequenzen, die sich daraus für eine Vertragsarztpraxis ergeben. |
Ende der präventiven Testungen auf Kosten des Bundes
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AUSGABE: AAA 3/2023, S. 2 · ID: 49221396