AM-RLVerordnungseinschränkungen und -ausschlüsse durch die Arzneimittel-Richtlinie
| Durch die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL, online unter iww.de/s7590) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) werden verschiedene Arzneimittel von der Verordnung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen oder eingeschränkt. Da diese Verordnungsausschlüsse und -einschränkungen häufig Aufgreifkriterium für Prüfanträge der Krankenkassen sind, ist deren Kenntnis für Ärztinnen und Ärzte von Bedeutung. |
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AUSGABE: AAA 3/2023, S. 17 · ID: 48727760
