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GOÄWie ist das telemetrische Monitoring von selbst gemessenen Blutdruckwerten abzurechnen?

Abo-Inhalt03.03.20233351 Min. Lesedauer IWW

| Frage: „Welche Gebührenziffer aus der GOÄ kommt für die Abrechnung eines telemetrischen Monitorings von selbst gemessenen Blutdruckwerten in Betracht?“ |

Antwort: Im Grunde gibt es hierfür keine Leistungsziffer. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat Abrechnungsempfehlungen und analoge Bewertungen im Rahmen der Telemedizin veröffentlicht (beim Deutschen Ärzteblatt online unter iww.de/s7616). Daraus kommen ggf. die nachstehenden Leistungen bei bestimmten Fallkonstellationen infrage:

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AUSGABE: AAA 3/2023, S. 1 · ID: 49222063

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