Corona-UpdateTelefonische AU seit 01.06.2022 nicht mehr möglich
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) nach telefonischer Anamnese bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nicht verlängert. Seit dem 01.06.2022 ist eine AU-Feststellung nur noch bei einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt möglich. Alternativ besteht die Möglichkeit einer AU-Feststellung im Rahmen einer Videosprechstunde. |
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AUSGABE: AAA 7/2022, S. 2 · ID: 48426755
