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Juli 2022

EBM-ExpertentippMedikationsplan: Die kaum bekannte Nr. 01630

Abo-Inhalt28.06.20226861 Min. Lesedauer IWW

| Seit Oktober 2016 haben Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Ein solcher Medikationsplan wird weit überwiegend für chronisch kranke Patienten erstellt. Aus diesem Grunde erhalten Haus- und Kinderärzte bei Abrechnung der Chronikerpauschale nach den Nrn. 03220/04220 einen Zuschlag zur Chronikerpauschale mit der – von der KV automatisch zugesetzten – Nr. 03222/04222. Weitgehend unbekannt ist deshalb die Einzelleistungsvergütung nach Nr. 01630 für die Erstellung eines Medikationsplans. |

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AUSGABE: AAA 7/2022, S. 3 · ID: 48426751

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