EBMGesundheitsuntersuchung: Denken Sie an das Hepatitis-Screening und die Nr. 01734!
| Bereits Ende 2020 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Leistungsumfang der Gesundheitsuntersuchung um ein Screening auf Hepatitis B und C erweitert. Der Bewertungsausschuss hat daraufhin mit Wirkung zum 01.10.2021 zwei Abrechnungspositionen für die entsprechende Beratung der Versicherten in den EBM aufgenommen, die Nr. 01734 und die Nr. 01744. Auswertungen hausärztlicher Abrechnungen zeigen jedoch, dass diese beiden Abrechnungspositionen nicht allen Arztpraxen geläufig zu sein scheinen. Aus diesem Anlass rufen wir die Details zur EBM-Nr. 01734 in Erinnerung (siehe auch AAA 09/2021, Seite 4). |
Inhaltsverzeichnis
- Nr. 01734 als Zuschlag zur Nr. 01732
- Nr. 01734 nur einmalig berechnungsfähig
- Nr. 01734 nur berechnungsfähig bei durchgeführtem Screening
- Solo-Hepatitis-B- oder Hepatitis-C-Screening reicht aus
- Vergütung der Nr. 01734 extrabudgetär
- Keine Belastung des Laborbudgets
- Nr. 01744 seit dem 01.01.2024 nicht mehr berechnungsfähig
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AUSGABE: AAA 3/2024, S. 4 · ID: 49932179

