Schutzimpfungs-RichtlinieCOVID-19-Impfung seit dem 01.03.2024 als Kassenleistung nur noch gemäß SI-RL
| Seit dem 01.03.2024 kann eine COVID-19-Impfung als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur noch bei den in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgeführten Personengruppen/Voraussetzungen erfolgen. Die über die COVID-19-Vorsorgeverordnung (§ 1) geschaffene Regelung, wonach gesetzlich Versicherte auch über die SI-RL hinaus einen Anspruch auf COVID-19-Impfungen haben, wenn die Verabreichung der Schutzimpfung durch den Arzt für medizinisch erforderlich gehalten wird, ist zum 01.03.2024 außer Kraft getreten. |
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AUSGABE: AAA 3/2024, S. 2 · ID: 49918145
