ArbeitsrechtWarum ein Einwurf-Einschreiben nicht mehr für den Anscheinsbeweis der Zustellung taugt
Auch die Deutsche Post nutzt Digitalisierung, um Arbeitsabläufe zu vereinfachen. Das gelingt, doch kann durch die gescannte Einlieferungsnummer nun nicht mehr der Anscheinsbeweis der Zustellung erbracht werden, urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg (14.07.2025, 4 Sla 26/24).
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AUSGABE: ZP 3/2026, S. 12 · ID: 50684229

