ArbeitsrechtViermal am Ende des Sommerurlaubs krank? Da sind Zweifel des Arbeitgebers berechtigt!
| Wenn ein Arbeitnehmer viermal innerhalb von sechs Jahren seinen Sommerurlaub mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen verlängert, kann das dem Chef oder der Chefin komisch vorkommen. Oder wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) formuliert: Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert sein. Denn hier liegen nach einer Gesamtbetrachtung des Einzelfalls Umstände vor, die zwar für sich betrachtet unverfänglich sein mögen, in der Gesamtschau aber ernsthafte Zweifel am Beweiswert der Bescheinigungen begründen (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 15.01.2025, Az. 5 AZR 284/24). |
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AUSGABE: ZP 2/2025, S. 18 · ID: 50295081

