VertragszahnarztrechtMVZ ohne (zahn-)ärztlichen Leiter verliert den vollständigen Honoraranspruch
| Notwendige Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) ist das Vorhandensein einer (zahn-)ärztlichen Leitung. Erbringt ein MVZ Leistungen, obwohl es keinen (zahn-)ärztlichen Leiter hat, sind die Leistungen sachlich rechnerisch zu berichtigen. Diese Berichtigung kann auch zu einem vollständigen Honorarverlust führen. Dabei ist es unerheblich, ob das MVZ weiter über eine Zulassung verfügt (Sozialgericht [SG] München, Urteil vom 29.02.2024, Az. S 49 KA 5037/23 ). |
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AUSGABE: ZP 8/2024, S. 4 · ID: 50051071